AGB DER FAHRSCHULE

DOMINIK THOMA

Diese AGB dienen dazu, das Verhältnis zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer zu regeln. Zur Vereinfachung der Leserlichkeit wird auf die Gender Beschriftung verzichtet und nur die männliche Form angewendet.

  • Der Lernfahrausweis muss in jeder Fahrstunde mitgeführt werden.
  • Falls durch ein laufendes Verfahren der Lernfahrausweis entzogen werden könnte oder bereits entzogen wurde, ist dies dem Fahrlehrer unverzüglich mitzuteilen.
  • Der Fahrlehrer verpflichtet sich eine vollumfängliche Fahrausbildung durchzuführen. Wenn der Fahrlehrer die Ausbildung abgeschlossen hat und der Fahrschüler prüfungsreif ist, wird er den Fahrschüler an die Fahrprüfung anmelden.
  • Unpünktliches Erscheinen des Fahrschülers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit gekürzt wird.
  • Unpünktliches Erscheinen des Fahrlehrers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit verlängert, nachgeholt oder nicht verrechnet wird.
  • In der Fahrlektion sind allfällige Erläuterungen und Instruktionen inbegriffen.
  • Die Fahrschülerversicherung ist obligatorisch.
  • Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden vorher abgemeldet werden. Ansonsten werden die vereinbarten Lektionen verrechnet.
  • Die für die amtliche Prüfung zu reservierende Zeit wird verrechnet.
  • Alkohol, Drogen, Medikamente und andere Betäubungsmittel sind verboten. Wer unter Einfluss solcher steht, ist fahrunfähig. Bei Alkohol gilt die Null Toleranz. 
  • Die Bezahlung von Einzellektionen und Abonnementen können in bar oder viaTwint beglichen werden.
  • Wird ein Abo nicht fertig aufgebraucht, bezahlt der Fahrlehrer den Restbetrag zurück.
  • Das Vertragsverhältnis zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer kann beidseits jederzeit aufgelöst werden.
  • Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule Dominik Thoma.


Beide Parteien erklären die vorliegenden Bedingungen verstanden zu haben und sind mit diesen einverstanden.